Dienstleistungserbringung

Sie haben einen indischen Kunden, für den Sie eine Dienstleistung, eine Installation oder Montage erbringen?
Folgende Dokumente werden bei der Dienstleistungserbringung in Indien vom indischen Kunden verlangt:
  • Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate TRC) – Diese erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
  • Formular 10F (seit dem 1. Oktober 2023 muss dies online auf den Seiten der indischen Finanzverwaltung erstellt und hochgeladen werden). Weitere Informationen zum Formular 10F finden Sie hier.
  • No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration) – Hierfür gibt es keinen festen Wortlaut. Ein möglicher Vordruck kann beim IKD angefordert werden.
Beachten Sie bei einer Geschäftstätigkeit in Indien das Thema (ungewollte) Betriebsstätte.
Eine ungewollte Betriebsstätte kann in der Regel aus drei Gründen ausgelöst werden:
  • Das (Montage-/Bau-)Projekt dauert länger als 182 Tage.
  • Anmietung von Räumlichkeiten
  • Beauftragung eines Vertreters oder Einstellung eines Mitarbeiters
Mit Begründung einer Betriebsstätte in Indien (Permanent Establishment) kommen auf das deutsche Unternehmen weitere Kosten und Pflichten zu.
Stand: Januar 2025