Dienstleistungserbringung

Sie haben einen indischen Kunden, für den Sie eine Dienstleistung, eine Installation oder Montage erbringen?

Folgende Dokumente werden bei der Dienstleistungserbringung in Indien vom indischen Kunden verlangt:

  • Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate TRC) – Diese erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
  • Zum 1. April 2026 wurde das Formular 10F durch das Formular 41 ersetzt. Der Zweck des Formulars und der Prozess der Antragsstellung ändern sich hierdurch nicht. Die weitere Verwendung des Formulars 10F kann allerdings zu formellen Beanstandungen führen.
    Einzelheiten/weitere Informationen zum Formular 41
  • No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration) – Hierfür gibt es keinen festen Wortlaut. Ein möglicher Vordruck kann beim IKD angefordert werden.
Beachten Sie bei einer Geschäftstätigkeit in Indien das Thema (ungewollte) Betriebsstätte.

Eine ungewollte Betriebsstätte kann in der Regel aus drei Gründen ausgelöst werden:

  • Das (Montage-/Bau-)Projekt dauert länger als 182 Tage.
  • Anmietung von Räumlichkeiten
  • Beauftragung eines Vertreters oder Einstellung eines Mitarbeiters
Mit Begründung einer Betriebsstätte in Indien (Permanent Establishment) kommen auf das deutsche Unternehmen weitere Kosten und Pflichten zu.