Einreise und Aufenthalt
Einreise und Aufenthalt in Deutschland für indische Staatsangehörige
Grundsätzlich benötigen indische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für einen längerfristigen Aufenthalt eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Einreise bei der zuständigen deutschen Vertretung in Indien, welches Visum Sie für den Zweck Ihres Aufenthalts beantragen müssen.
Möchten Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Düsseldorf
- Wohnsitz anmelden
Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Vermieters, die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. - Unterlagen einreichen
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes ein. Informationen zu den benötigten Dokumenten und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie auf der Website der für Sie zuständigen Ausländerbehörde (zum Beispiel Düsseldorf).
Hinweis:
Die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Termine zu informieren.
Die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Termine zu informieren.